impression
ReferenzenIMA-MethodeLeistungenÜber unsFAQs
Jetzt Diagnose starten
100% kostenfrei und unverbindlich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Misselhorn & Turhan GbR (Impression Marketing), Über den Bülten 27, 38226 Salzgitter · Stand: 2. Oktober 2026

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Misselhorn & Turhan GbR, Über den Bülten 27, 38226 Salzgitter, vertreten durch ihre Gesellschafter Linus Misselhorn und Burak Toprak Turhan, die unter der Bezeichnung „Impression Marketing“ und der Marke IMPRESSION auftritt (nachfolgend „Agentur“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.

(4) Für Projektleistungen gilt zusätzlich § 13, für laufende Leistungen § 14 und für eine vereinbarte Garantie § 15. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, Angebot, diese AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Form

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. E-Mail, digitale Signatur) oder durch Auftragsbestätigung der Agentur zustande.

(3) Wo diese AGB Textform verlangen, genügt eine E-Mail.

§ 3 Leistungsumfang und Änderungen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet die Agentur nicht.

(2) Änderungs- und Zusatzwünsche nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Mehraufwand wird nach dem im Angebot genannten Stundensatz oder, falls keiner genannt ist, nach gesonderter Vereinbarung vergütet.

(3) Die Agentur darf qualifizierte Subunternehmer und freie Mitarbeiter einsetzen. Sie bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistung verantwortlich.

(4) Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Sie prüft insbesondere nicht die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, Werbeaussagen, Impressum, Datenschutzerklärung sowie berufs- und standesrechtliche Vorgaben des Kunden (z. B. Heilmittelwerbegesetz, Berufsordnungen). Hierfür ist der Kunde verantwortlich.

(5) Die Agentur darf bei der Leistungserbringung Software und KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Vertrauliche Informationen des Kunden gibt sie dabei nur an Werkzeuge weiter, die eine Nutzung der Daten zu Trainingszwecken ausschließen.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Inhalte, Informationen, Freigaben und Zugänge vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit. Er benennt eine Ansprechperson, die verbindliche Entscheidungen treffen kann.

(2) Freigaben und Feedback erteilt der Kunde innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Kommt der Kunde seiner Mitwirkung nicht nach, verschieben sich Termine und Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden. Vereinbarte Projektlaufzeiten verlängern sich nicht automatisch zulasten der Agentur, und der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

(4) Ruht ein Projekt wegen fehlender Mitwirkung länger als 30 Tage, darf die Agentur nach Fristsetzung in Textform die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und das Projekt als beendet behandeln.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sie kann als Festpreis für Projekte, als monatliche Pauschale für laufende Leistungen oder als Kombination vereinbart werden.

(2) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Höhe. Das gilt für sämtliche Preise und Beträge der Agentur, insbesondere in Angeboten, auf der Website, in Präsentationen und sonstigen Unterlagen, auch wenn der Zusatz im Einzelfall fehlt. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Sofern das Angebot nichts anderes regelt, werden Projektleistungen zu 100 % bei Vertragsschluss im Voraus fällig; mit der Leistungserbringung beginnt die Agentur nach Zahlungseingang. Monatliche Pauschalen werden jeweils zum Monatsbeginn im Voraus fällig.

(4) Alternativ kann das Angebot vorsehen, dass die Projektvergütung in gleichen monatlichen Raten gezahlt wird; Anzahl und Höhe der Raten nennt das Angebot, die Raten sind jeweils zum Monatsbeginn fällig. Gerät der Kunde mit einer Rate mehr als 14 Tage in Verzug, wird der gesamte noch offene Betrag sofort fällig. Eine Kündigung oder vorzeitige Beendigung des Projekts lässt die Pflicht zur Zahlung der verbleibenden Raten unberührt, soweit die Vergütung nach § 13 Abs. 9 geschuldet ist.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

(6) Fremdkosten sind nicht im Preis enthalten, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt. Dazu zählen insbesondere Werbebudget, Lizenzen, Software-Abonnements, Stockmaterial, Druck und Hosting. Sie trägt der Kunde.

(7) Bei Zahlungsverzug darf die Agentur nach Ankündigung in Textform ihre Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückhalten. Vereinbarte Laufzeiten und Zahlungspflichten laufen in dieser Zeit weiter.

(8) Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, zieht die Agentur fällige Beträge auf dieser Grundlage ein. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen Tag vor Belastung.

(9) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Kein geschuldeter wirtschaftlicher Erfolg

(1) Die Agentur schuldet die vereinbarten Leistungen, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Rankings, Anfragen, Termine, Abschlüsse oder Umsätze. Prognosen, Zielwerte und Erfahrungswerte sind keine Zusicherungen.

(2) Eine Ergebnisgarantie gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist, und nach Maßgabe von § 15.

§ 7 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Beispiel: Wesentliche Vertragspflichten sind etwa die Übergabe der vereinbarten Website in funktionsfähigem Zustand oder die Einrichtung vereinbarter Kampagnen im freigegebenen Budgetrahmen. Ist die Website durch einen leicht fahrlässigen Fehler der Agentur mehrere Tage nicht erreichbar, haftet die Agentur für typische, vorhersehbare Folgen wie die Kosten der Wiederherstellung, nicht aber für unübliche Folgeschäden außerhalb dieses Rahmens.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) In den Fällen von Abs. 2 ist die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ausgeschlossen, soweit diese nicht vertragstypisch und vorhersehbar sind. Für Datenverlust haftet die Agentur nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.

(5) Die Agentur haftet nicht für Sperrungen, Ablehnungen oder Änderungen durch Drittplattformen (z. B. Google, Meta, LinkedIn), soweit sie diese nicht nach Abs. 1 oder Abs. 2 zu vertreten hat.

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

§ 8 Inhalte des Kunden und Freistellung

(1) Der Kunde ist für die von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten, Aussagen über eigene Leistungen) und für von ihm freigegebene Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, die erforderlichen Rechte daran zu besitzen.

(2) Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Agentur die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Logo, Website-Design, Texte, Grafiken) ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten. Er darf die Ergebnisse bearbeiten und das Recht im Rahmen einer Unternehmensübertragung weitergeben.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung erhält der Kunde nur ein widerrufliches, einfaches Nutzungsrecht.

(3) Nicht übertragen werden Rechte an Methoden, Vorlagen, Frameworks, Checklisten, Code-Bausteinen und sonstigem allgemeinen Know-how der Agentur, die auch für andere Kunden verwendet werden. Soweit diese in Arbeitsergebnissen enthalten sind, erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für den Vertragszweck.

(4) Für Inhalte Dritter (z. B. Stockbilder, Schriftarten, Plugins) gelten deren Lizenzbedingungen. Die Agentur weist den Kunden auf lizenzpflichtige Bestandteile hin.

(5) Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise mit KI-Werkzeugen erstellt werden und deshalb keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, schuldet die Agentur insoweit keine Rechteübertragung, sondern nur die Überlassung zur freien Nutzung.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die DSGVO und das BDSG.

(2) Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Das ist bei Hosting, Wartung und CRM-Betreuung regelmäßig der Fall.

(3) Eine Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sowie der technischen und organisatorischen Maßnahmen stellt die Agentur auf Anfrage zur Verfügung.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten und Strategien, vertraulich. Die Pflicht besteht nach Vertragsende drei Jahre fort.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

§ 12 Referenzen und Fallstudien

(1) Die Agentur darf Name, Logo, Website und eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistung als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht.

(2) Konkrete Ergebnisse, Kennzahlen, Umsätze, Zitate oder Abbildungen des Kunden veröffentlicht die Agentur nur nach vorheriger Freigabe in Textform.

§ 13 Projektleistungen

(1) Projektleistungen sind einmalige Leistungen mit abgrenzbarem Ergebnis, insbesondere Websites, Landingpages, Logos und Corporate Design. Sie sind Werkleistungen, soweit das Angebot ein bestimmtes Arbeitsergebnis beschreibt. Beratungs- und Analyseanteile innerhalb eines Projekts (z. B. Diagnose, Strategieworkshops) sind Dienstleistungen.

(2) Das Angebot enthält eine Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls einen Zeitplan und die Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen. Ohne Angabe sind zwei Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis enthalten.

(3) Nach Fertigstellung übergibt die Agentur das Ergebnis zur Abnahme und setzt dem Kunden dafür eine Frist von zehn Werktagen.

(4) Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine Mängel in Textform unter Angabe der konkreten Abweichung rügt oder das Ergebnis produktiv nutzt, insbesondere die Website veröffentlicht. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(5) Für in sich abgeschlossene Teilleistungen kann die Agentur Teilabnahmen verlangen.

(6) Bei Mängeln hat die Agentur zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, in der Regel 14 Tage. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(7) Geschmackliche und gestalterische Präferenzen innerhalb der freigegebenen Konzeption sind keine Mängel. Änderungswünsche nach Freigabe eines Entwurfs sind Zusatzleistungen nach § 3 Abs. 2.

(8) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 7 Abs. 1.

(9) Kündigt der Kunde ein Projekt vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund (§ 648 BGB), erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Es wird vermutet, dass der Agentur 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Betrags offen. Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet.

(10) Ohne gesonderte Betreuung nach § 14 ist der Kunde nach Übergabe allein für Hosting, Updates, Sicherheit, Backups und die laufende rechtliche Aktualität der Website verantwortlich.

§ 14 Laufende Leistungen

(1) Laufende Leistungen sind fortlaufende Leistungen gegen monatliche Pauschale, insbesondere Local SEO und GEO, Anzeigenbetreuung, Content, Bewertungsmanagement und Website-Wartung. Sie sind Dienstleistungen. Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung des im Angebot beschriebenen Leistungsumfangs pro Monat, kein bestimmtes Ergebnis.

(2) Nicht genutzte Leistungskontingente verfallen zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Die Agentur berichtet in dem im Angebot vereinbarten Rhythmus über erbrachte Leistungen und relevante Kennzahlen. Berichte dienen der Transparenz und sind keine Erfolgszusage.

(4) Sofern das Angebot nichts anderes regelt, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsraten in Verzug ist.

(6) Werbebudget (Adspend) zahlt der Kunde direkt an die Plattform über eigene Zahlungsmittel. Es ist nicht Teil der Agenturvergütung. Die Agentur steuert Kampagnen im Rahmen des vom Kunden in Textform freigegebenen Budgets. Für Abweichungen, die durch Abrechnungsmechaniken der Plattform entstehen (z. B. tägliche Überauslieferung), haftet sie nicht.

(7) Für Inhalte von Anzeigen gilt § 8. Die Werberichtlinien der Plattformen sind einzuhalten. Ablehnungen oder Kontosperrungen durch Plattformen begründen keinen Mangel der Agenturleistung, soweit § 7 Abs. 5 greift.

(8) Werbekonten, Google-Unternehmensprofil, Analyse- und Tracking-Konten, Domains und Social-Media-Profile werden auf den Namen des Kunden angelegt oder bleiben in seinem Eigentum. Die Agentur erhält Zugriff als Partner, Manager oder Administrator.

(9) Legt die Agentur ausnahmsweise Konten oder Systeme in eigenem Namen an (z. B. Webflow-Projekt, Hosting, Tools), weist das Angebot dies aus. Nach Vertragsende und vollständiger Zahlung überträgt die Agentur diese auf Wunsch an den Kunden. Fremdkosten für den Weiterbetrieb trägt ab dann der Kunde. Die Übergabe umfasst Zugänge, Exportdaten und eine kurze Dokumentation des Stands. Weitergehende Einarbeitung, Schulung oder Migration ist gesondert zu vergüten.

(10) Wünscht der Kunde die Übertragung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsende, darf die Agentur in eigenem Namen geführte Systeme nach vorheriger Ankündigung in Textform kündigen oder löschen.

(11) Zugangsdaten übermittelt der Kunde nur über sichere Wege (Passwortmanager-Freigabe oder Plattform-Rechteverwaltung), nicht im Klartext per E-Mail.

§ 15 Garantie

(1) Diese Regelung gilt nur, wenn das Angebot eine Garantie ausdrücklich vereinbart. Das Angebot legt Garantieziel, Messgröße, Messzeitraum und Garantieleistung fest.

(2) Wird das Garantieziel im Messzeitraum nicht erreicht, erbringt die Agentur die im Angebot genannte Garantieleistung, in der Regel eine Verlängerung der Betreuung ohne zusätzliche Vergütung bis zur Zielerreichung, höchstens jedoch für die im Angebot genannte Dauer. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Rückzahlung oder Schadensersatz, bestehen nur, wenn das Angebot sie ausdrücklich vorsieht.

(3) Die Garantie setzt voraus, dass der Kunde während des gesamten Messzeitraums

  1. seine Mitwirkungspflichten nach § 4 erfüllt, insbesondere Freigaben fristgerecht erteilt,
  2. das im Angebot vereinbarte Werbebudget bereitstellt,
  3. Anfragen innerhalb der im Angebot vereinbarten Reaktionszeit bearbeitet,
  4. der Agentur die zur Messung nötigen Zahlen und Zugänge vollständig bereitstellt,
  5. mit keiner Zahlung länger als 14 Tage in Verzug ist.

(4) Fehlt eine Voraussetzung nach Abs. 3, entfällt der Garantieanspruch, soweit die Pflichtverletzung des Kunden nicht offensichtlich ohne Einfluss auf die Zielerreichung war. Die Agentur weist den Kunden auf eine Pflichtverletzung in Textform hin und gibt ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb von sieben Tagen. Die Vergütung bleibt in jedem Fall unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Salzgitter. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Änderungen dieser AGB teilt die Agentur bei laufenden Verträgen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen. Auf diese Folge weist die Agentur in der Mitteilung hin. Leistungsumfang und Preise werden auf diesem Weg nicht geändert.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

impression

Wir bringen dich durch ein logisches und praktisches System, das deine individuelle Umsatzlücken beseitigt, in die Top 3 deines lokalen Marktes.

Jetzt Diagnose starten
100% kostenfrei und unverbindlich
Auf der Seite
Start
Referenzen
FAQs
Über uns
Kontakt
Rechtliches
Impressum
Datenschutz
AGB
© 2026 Impression Marketing | Alle Rechte vorbehalten.